Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anschrift:

Garten Hotel Bonn
Inh. Elvis Satán - Hernández

Siegburger Str. 107a,
53229 Bonn

0228 420 725
0177 482 62 82
Email: info@gartenhotel-bonn.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1)

1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „BUCHUNG BESTÄTIGEN“ zustande.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug zu erfolgen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN /NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.4 Stornogebühren: In Fällen der Stornierungen von verbindlichen Reservierungen seitens des Gastes oder Nichtinanspruchnahme der von dem Hotel erbrachten Leistungen fallen Stornokosten an. Stornierungen die 48h vor der Anreisetag erfolgen werden kostenfrei storniert. Bei Stornierungen die 24h vor Anreisetag erfolgen sowie am selben Anreisetag werden Ihnen 80% der bestellten Leistung in Rechnung gestellt. Bei Reservierungen die mehr als 3 Zimmer beinhalten benötigen wir eine 20% Anzahlung. Bei Buchungen dessen Beherbergung 2 Wochen übersteigt kann das Hotel eine Anzahlung seitens des Kunden von 30% verlangen.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde kann gegen Entgelt eine Frühanreise buchen.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann gegen Entgelt eine Spätabreise buchen. Sollte der Kunde ohne Vereinbarung verspätet das Zimmer räumen, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 70% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf-treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3 Im gesamten Hotel gilt ausdrückliches Raucherverbot in den Zimmern. Der Verstoß gegen die Vorlage kostet 150€ Bußgeld.
8.4 Bei sämtlichen Schäden steht dem Hotel zu, dem Gast diese gegen Vorlage einer Rechnung in Rechnung zu stellen.
8.5 Der Kunde kann gegen ein Entgelt von 5 Euro die Hotelparkplätze buchen. Explizite Regelungen/ Freistellungen sind in Textform festzuhalten.

Informieren Sie uns bitte über Ihre Ankunftszeit in unserem Haus.
Unsere Rezeption ist bis 18.00 Uhr besetzt. Falls Sie später anreisen, werden wir Ihnen die Zimmerkarte hinterlegen oder Sie können uns jederzeit unter der Handy Nr. 0177 4826282 erreichen. Für weitere Reservierungen besuchen Sie gerne unsere Website: www.gartenhotel-bonn.de
Wegbeschreibung: Das Hotel liegt in ruhiger Lage (2. Reihe) der Siegburgerstraße 107 in 53229 Bonn. Fahren Sie zwischen der Gorch- Fock- Str. und dem Sportgeschäft Klauer an der Hauptstraße direkt in den kleinen Privatweg (ausgeschildert) und folgen Sie ihm bis zum Ende. Nach ca. 70 Metern erreichen Sie das Hotel, sowie die Parkplätze.
Stornogebühren: In Fällen der Stornierungen von verbindlichen Reservierungen seitens des Gastes oder Nichtinanspruchnahme der von dem Hotel erbrachten Leistungen fallen Stornokosten an. Stornierungen die 48h vor der Anreisetag erfolgen werden kostenfrei storniert. Bei Stornierungen die 24h vor Anreisetag erfolgen sowie am selben Anreisetag werden Ihnen 80% der bestellten Leistung in Rechnung gestellt. Bei Reservierungen die mehr als 3 Zimmer beinhalten benötigen wir eine 20% Anzahlung.

Für alle weiteren Rückfragen und ergänzenden Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hotel Garten
Siegburgerstr 107a
53229 Bonn
Handy
Nr: 0177 4826282


Die Stadt Bonn hat zum 1. Juli 2015 die Einführung einer Bettensteuer beschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen wir von jedem Gast, der nicht aus beruflichen Gründen oder für Ausbildungszwecke in Bonn übernachtet 5 % Bettensteuer auf den Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
Wer aus beruflichen oder zu Ausbildungszwecken in Bonn übernachten muss, kann sich von der Bettensteuer befreien lassen. Wichtig ist jedoch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Institution, für den/die der Gast anreist. Diese sollte den Namen des Mitarbeiters, dessen Geburtsdatum sowie den Beherbergungszeitraum umfassen. Ohne diese Bescheinigung ist eine Befreiung von der Steuer nicht möglich.

Since 01.07.2015, the city of Bonn charges a lodging tax of 5% on the room accommodation rate, which needs to be paid by the guests. This tax is NOT INLCUDED in the hotel rates and needs to be paid additionally in the hotel. Business travelers can be exempted from this tax by showing adequate verification.

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